Die DIN 13164 legt fest, welche Bestandteile in den Auto-Verbandskasten gehören. Die Norm wurde zuletzt im Jahr 1998 geändert.
Aktuell ist jetzt die DIN 13164:2014-01.
Alle Autofahrer müssen entweder einen neuen KFZ-Verbandkasten mit sich führen, oder sie bleiben bei ihrem älteren Modell, welches zum Teil neu bestückt werden
sollte.
Seit der Änderung bestücken die Hersteller ihre Kfz-Kästen nach der aktuellen Norm. Aus den älteren KFZ-Verbandkästen kann ein Verbandpäckchen der
Größe M und die ein 40 x 60 cm großes Verbandtuch entnommen werden. Auch die vier Wundschnellverbände, die 10 x 6 cm groß sind, müssen nicht mehr im Erste-Hilfe-Kasten für das Auto mitgeführt werden.
Im Zuge der angedachten Aufnahme von OP-Masken in Erste Hilfe Kästen nach DIN 13157 und DIN 13169 wird ebenfalls überlegt, auch in dem KfZ Verbandkasten OP-Masken als festen Bestandteil mit aufzunehmen. Dazu müsste eine Änderung der DIN 13164 vorgezogen werden und das Bundesverkehrsministerium müsste dem zustimmen, was vermutet nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode (Bundestagswahl September 2021) stattfinden wird.
Mit Gültigwerden der DIN 13164:2014 passen die Hersteller solcher Kfz-Kästen den Inhalt automatisch an. Mit einer kleinen Karenzzeit wurden dann Kfz-Verbandskästen mit Inhalt gemäß neuer DIN Norm am Markt zur Verfügung gestellt.
Die enthaltenen Produkte änderten sich leicht in Art und Menge. Der Inhalt des Kfz-Verbandkasten wurde durch den Normenausschuss „Medizin“ im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. nach den neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst.
Damit die Produkte nach wie vor in den Behälter passen, werden im Gegenzug zur Aufnahme neuer Produkte einige bestehende Produkte herausgenommen bzw. in der Menge reduziert:
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